Matthias Schneider
Brembacherweg 2d
36129 Gersfeld / Rhön

Tel.:    06654/7209
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Handy:0171/6142424

Technische Durchsetzung:

    
    

Allgemeine inhaltliche Verantwortung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens
Ballonteam Fesselnde Rhön, Matthias Schneider
    

1. Buchung
Mit der Buchung schließt der Kunde und das Luftfahrtunternehmen Ballonteam Fesselnde Rhön, Matthias Schneider,   einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen Voraussetzungen (§20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen.

2. Ticket

Tickets/ Gutscheine sind generell übertragbar. Eine Auszahlung des Gegenwertes in Bar kann nicht erfolgen. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 2 Jahre (siehe Ticket/Gutscheinvorderseite). Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht nicht mehr. Bei diesem Ticket handelt es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier im Sinne § 808 BGB.

3. Zahlungen

Nach der Buchung des Kunden wird diese mit einer Rechnungsstellung bestätigt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen.

4. Stornierung

Eine Stornierung des Gutscheines ist innerhalb von 14 Tagen  nach dem Kaufdatum möglich. Die Stornogebühr beträgt EUR 20,00 für entstandene Verwaltungskosten.
Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führen zum ersatzlosen Verlust des Ticketpreises.
Der Passagier kann eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrttermin benennen.
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
 

5. Wartezeiten

Der Fahrgast ist verpflichtet, mit dem Luftfahrtunternehmen Ballonteam Fesselnde Rhön, Matthias Schneider,  den Kontakt wie im Infoblatt beschrieben herzustellen.
 

6. Terminvereinbarungen/Ballonfahrt

Der Fahrgast hat zwecks Terminvereinbarung den Kontakt herzustellen.
Die Ballonfahrt erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen. Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrzeit von ca.45 – 80 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.

7. Nichtantritt der Fahrt

Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.

8. Absage einer Ballonfahrt

Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder techn. Gründen abgesagt werden, so können keine Schadenersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen Ballonteam Fesselnde Rhön, Matthias Schneider  gestellt werden, d. h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen.


9. Ausschluss von der Ballonfahrt

Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere, welche Schusswaffen oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten.

10. Schadenfälle

Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Kalendertag mitzuteilen.

11. Haftungsbeschränkungen

Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fluggast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fluggäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.

12. Vertragsart

Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit den Ballon keine Passagiere befördern, welche eine feste und bestimmte Distanz überbrücken möchten.


Lizenznummer:  HE 224

Letzte Aktualisierung ( 19.01.2011 )